Was der Staat kann, kann ich auch. Und das sogar doppelt.
Ab dem 1. Juli gilt die Mehrwertsteuersenkung um 3%. Für alle neuen Beauftragungen bis Ende September verdoppel ich diesen Rabatt und ziehe von jeder Rechnung 6% des Betrags zusätzlich ab.
Ab dem 1. Juli gilt die Mehrwertsteuersenkung um 3%. Für alle neuen Beauftragungen bis Ende September verdoppel ich diesen Rabatt und ziehe von jeder Rechnung 6% des Betrags zusätzlich ab.